Gemeinnützigkeit

Der EUROPÄISCHE VERBAND für ATLASLOGIE (eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts München mit dem Geschäftszeichen VR 207241) ist vom Finanzamt Miesbach gemäß Bescheid 28.12.2016 nach § 60a Abs.1 AO unter der Identifikationsnummer 139/108/10256 als gemeinnützig anerkannt.

Dies bedeutet für Spender:
Personen, die an den EUROPÄISCHEN VERBAND für ATLASLOGIE aus Gründen der Unterstützung der Gemeinnützigkeit eine Spende in Geld überweisen, erhalten vom Verband eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).

Der Spender zieht, sobald er vom Verband die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) erhalten hat, die Spende von seinem zu versteuernden Einkommen als Einkommensminderung ab.

Auf diese Weise hat er bei seiner Einkommensteuer oder Lohnsteuer eine geringere Bemessungsgrundlage.

Die Zuwendung von Sachmitteln hat je nach deren Wert den gleichen Effekt.

Achtung: Für Personen, die nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegen, gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Der Vorstand bittet Interessierte, dass sie den Verband in dessen gemeinnützigen Aufgaben unterstützen und nach eigenem Ermessen dem Verband finanzielle Mittel oder Sachmittel zuwenden.

Bankverbindung:
EUROPÄISCHER VERBAND für ATLASLOGIE
Apotheker- und Ärztebank Rosenheim
IBAN: DE 75 3006 0601 0008 136526
BIC:    DAA EDE DD XXX